Ausweg Schönheitsoperation? – Vorsicht !
Begeistert von den Möglichkeiten ästhetisch operativer Medizin setzen zu viele junge Menschen ihr körperliches Wohlbefinden auf's Spiel.
Begeistert von den Möglichkeiten ästhetisch operativer Medizin setzen zu viele junge Menschen ihr körperliches Wohlbefinden auf's Spiel. Oftmals unwissentlich. Ihnen wird vorgegaukelt, nur mit einer entsprechenden Operation seien sie schön und begehrenswert. Dabei werden die möglichen Risiken und Folgeerkrankungen meist nicht bedacht. Zu verlockend sind die Versprechungen, dass das Ergebnis tatsächlich den Vorstellungen entsprechen wird. Schuld daran hat nicht zuletzt ein verzerrtes Bild "maßgeschneiderter Schönheit", wie es häufig in den Medien präsentiert wird.
Die Zahl der Schönheitsoperationen steigt. Insgesamt gibt es keine verlässlichen Zahlen, weder von den Ärztekammern noch von den medizinischen Fachgesellschaften. Ein Problem bei der Einschätzung der tatsächlichen Lage ist, dass der Begriff der Schönheits-Operation bzw. der Schönheitschirurgie nicht definiert ist. Schätzungen über die Häufigkeit von Schönheitsoperationen unterscheiden nicht danach, ob eine medizinische Notwendigkeit zugrunde lag.
Offenbar besteht gesellschaftlich ein großer Druck, immer schöner und schlanker sein zu müssen. Damit geht häufig schon bei jungen Menschen ein gestörtes Körper- und Selbstwertgefühl einher.
Deshalb hat sich bereits im Oktober 2004 auf Initiative der Bundesärztekammer die "Koalition gegen den Schönheitswahn" gegründet. Zu den Gründungsmitgliedern gehört die Bundesministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt.
Gemeinsam wollen die Teilnehmer der Koalition gegen den Schönheitswahn an Medien und Öffentlichkeit appellieren, verantwortungsbewusster in der Darstellung so genannter schönheitschirurgischer Eingriffe vorzugehen und vor allem nicht länger Kinder und Jugendliche als Zielgruppe anzusprechen. Schon jetzt werden zehn Prozent aller ästhetisch-plastischen Operationen an unter 20-jährigen vorgenommen. Selbst in der Altersgruppe der 9- bis 14-jährigen sind Schönheitsoperationen ein Thema. Dieser Trend wird durch TV-Sendungen verstärkt, die dem Zuschauer suggerieren, jeder könne sich nach Wunsch Nase, Kinn, Brust oder Beine durch einen chirurgischen Eingriff verändern lassen.
http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.1.17.3676.3816
Ärztinnen und Ärzte sind besonders gefordert, denn sie sind rechtlich verpflichtet, die Patientin oder den Patienten in einem persönlichen Gespräch umfassend über die Risiken aufzuklären, bevor sie eine Schönheitsoperation durchführen. Man muss in der Lage sein, Art, Umfang und Tragweite der Maßnahme und der damit verbundenen gesundheitlichen Risiken zu ermessen und sich entsprechend zu entscheiden. Allgemein bedeutet Schutz vor Behandlungsrisiken auch eine entsprechende Qualitätssicherung ärztlicher Leistungen zu fordern und zu fördern. Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher gehört auch der Schutz vor überzogenen oder irreführenden Werbeaussagen. Deshalb sind seit 2005 auch die "Vorher-Nachher-Darstellungen" verboten.
Schönheitsoperationen bergen – wie alle medizinischen Eingriffe – ein Risiko. Bei Minderjährigen sollten sie nur durchgeführt werden, wenn sie medizinisch ausdrücklich notwendig sind. Es kann nicht angehen, dass Eltern beispielsweise ihren Kindern Gutscheine zur Nasenkorrektur schenken. Hier sind Eltern gefragt. Immerhin brauchen Minderjährige die Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Sicherlich hängt die Gefahr, ob einer Ärztin oder einem Arzt bei einem operativen Eingriff ein Fehler unterläuft, ganz wesentlich davon ab, welche Qualifikation und Operationserfahrung diese Ärztin oder der Arzt mitbringt. Daher sehen die Weiterbildungsordnungen für den ästhetisch plastischen Bereich Facharztausbildungen (wie z.B. die Fachärztin/der Facharzt für Plastische Chirurgie) vor, die hier einen hohen Maßstab ansetzen. Durchgeführt werden Schönheitsoperationen aber auch von nicht qualifizierten Anbietern: Der Begriff "Schönheitschirurgie" ist nicht geschützt!
Im Übrigen gilt zum Schutz der Versichertengemeinschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung: Versicherte, die als Folge eines Piercing oder einer medizinisch nicht notwendigen Schönheits-Operation krank werden, können von ihrer Kasse an den Behandlungskosten beteiligt werden!




























